*Huch*
Da ist man mal ein paar Tage nicht da…über 600 Spam-Kommentare, …sind die noch zu retten?!
Ich würde gerne behaupten, dass das irrelevant ist im Vergleich zu dem, was ich in den letzten Tagen so alles Spannendes und Aufregendes erlebt habe, aber leider wäre das ziemlich dick gelogen. Um ehrlich zu sein.
In Wahrheit war ich einfach zu faul zum schreiben. Asche auf mein Haupt.
Fleißig war ich trotzdem:

“Grundsätzlich gilt das Herkunftslandprinzip zumindest in der EG. Wenn man sich mit seinen Angeboten nur an deutsche Abnehmer in deutscher Sprache wendet, dann gilt nach deutschem Recht (EU-Recht) deutsches Recht.
Wenn man sich gezielt an ausländische Abnehmer richtet, dann gilt gemäß EU-Recht das Recht des Landes an das das Rechtsgeschäft am stärksten geknüpft ist. Insoweit gibt es auch Ausnahmen zB. bei Arzneimitteln gilt EU weit das Bestimmungslandprinzip (siehe auch §4 Abs. 3 und 4 Teledienstegesetz).”
Gerade gefunden.
Ziemlich beruhigt jetzt.