“Grundsätzlich gilt das Herkunftslandprinzip zumindest in der EG. Wenn man sich mit seinen Angeboten nur an deutsche Abnehmer in deutscher Sprache wendet, dann gilt nach deutschem Recht (EU-Recht) deutsches Recht.
Wenn man sich gezielt an ausländische Abnehmer richtet, dann gilt gemäß EU-Recht das Recht des Landes an das das Rechtsgeschäft am stärksten geknüpft ist. Insoweit gibt es auch Ausnahmen zB. bei Arzneimitteln gilt EU weit das Bestimmungslandprinzip (siehe auch §4 Abs. 3 und 4 Teledienstegesetz).”
Gerade gefunden.
Ziemlich beruhigt jetzt.









View Comments so far ↓
There are no comments yet...Kick things off by filling out the form below.
Leave a Comment